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18.06.2005
Mustereinwendungen gegen den Bau der U-Bahn D-Strecke

Anbei ein Musterexemplar für Einwendungen gegen die U-Bahn von Bockenheim nach Ginnheim. Wichtig: Die Einwendungen können erst nach der sogenannten "Offenlage" im Planfeststellungsbeschluss abgegeben werden. Wann dies der Fall sein wird, werden wir Ihnen rechtzeitig bekannt geben. Ratsam wäre es auch, die Einwendungen dann an uns zu schicken (Klaus Gietinger, Franz-Rücker-Allee 3, 60487 Ffm). Wir sammeln sie und gegeben sie gemeinsam ab.

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