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22.11.2009
Umweltzone gescheitert
Feinstaubwerte überschreiten zulässigen Grenzwert

Mit 35 Überschreitungen des Grenzwertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Atemluft, gemessen an der Messstation Friedberger Landstraße, wurde am Sonntag, bereits knapp sechs Wochen vor dem Jahreswechsel, der EU-Grenzwert für die Belastung durch die-sen stark gesundheitsschädlichen Schadstoff überschritten. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Zahl der Überschreitungen bis Jahresende noch deutlich erhöhen wird.

„Die katastrophale Entwicklung bei der Feinstaubbelastung in Frankfurt zeigt ganz deutlich,
dass die Umweltzone auf der ganzen Linie gescheitert ist“, sagte Horst Schäfer, der Sprecher der Initiative Frankfurt22.

„Die Umweltzone in der jetzt praktizierten Form ist Etikettenschwindel, denn mit den bisher durchgeführten Maßnahmen, die nicht einmal ein Prozent des Verkehrsaufkommens in Frank-furt tangieren, ist eine Schadstoffreduzierung gar nicht zu erreichen, weder beim Feinstaub noch bei den Stickoxiden“, fügte Schäfer hinzu.

„Einen Schwindel ganz eigener Art betreibt das Frankfurter Umweltamt. Dort rechnet man die Tage mit Inversionswetterlage aus der Anzahl der Überschreitungen heraus, um zu pas-sablen Werten zu gelangen. Das ist eine umweltpolitische Bankrotterklärung und rechtlich ohnehin nicht zulässig“, sagte der Sprecher von Frankfurt22.

Im Zusammenhang mit den in Frankfurt getroffenen Maßnahmen wies Schäfer auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom August diesen Jahres hin. Das Gericht hatte den bis-herigen Aktionsplan für Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung für unzulässig erklärt und unter Androhung von Zwangsgeld vom Regierungspräsidium schärfere Maßnahmen bis Ende Februar 2010 eingefordert.

„Eine Umweltzone als Teil eines Aktionsplans muss nachvollziehbare Maßnahmen gegen die Schadstoffbelastung enthalten. Es reicht nicht, dass ‚Aktion’ oder ‚Umwelt’ drauf steht. Das ist der Wesensgehalt des Stuttgarter Urteils“, sagte Schäfer abschließend.

Schäfer verwies in diesem Zusammenhang auf seine Klage gegen das Land Hessen auf Ein-richtung einer zusätzlichen verkehrsbezogenen Messstation an der Frankfurter Höhenstraße, dem Ort mit der höchsten Feinstaubbelastung in Frankfurt. Das Verfahren beim Verwaltungs-gericht Frankfurt sei in diesen Tagen auf den 16.12.2009 terminiert worden.

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