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14.07.2006
Frankfurt22 reicht EU-Beschwerde wegen ungenügender Luftreinhaltung ein

Die Initiative Frankfurt22 hat heute wegen „mangelhafter Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in deutsches Recht“ eine EU-Beschwerde in Brüssel gestellt. Beschwerdeführer ist das Frankfurt22-Mitglied Horst Schäfer.
Im Kern geht es darum, dass die Bundesrepublik einen wichtigen Artikel des EU-Rechts nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. Es handelt sich um den
Artikel 11 der Richtlinie 1999/30/EG, der es den Mitgliedsstaaten auferlegt, „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ bei Verstößen gegen die Luftqualitätsrichtlinien festzulegen.
„Man muss sich nicht wundern, dass die erstellten Luftreinhalte- und Aktions-pläne die Feinstaub-Problematik nicht ernsthaft angehen. Die Stadt Frankfurt und das Land Hessen als Ersteller solcher halbherziger Pläne haben nichts zu befürchten. Sanktionen sind vom Bund nicht vorgesehen. Dort beschränkt man sich auf das Sammeln der Pläne, um sie in Brüssel einzureichen“, sagte Horst Schäfer.
„So wird die EU-Politik zur Luftreinigung zur Farce. Angesichts des vorzeitigen
Todes von 370.000 EU-Bürgern pro Jahr durch Feinpartikel und bodennahes Ozon ist das Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und den meisten Kom-munen bei diesem Thema an Zynismus nicht zu überbieten“, sagte Schäfer.
Schäfer geht davon aus, dass die jetzt eingereichte Beschwerde zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland führen wird.
„Das Immissionsschutzrecht ist Kern des EU-Umweltrechts. Trotz der aktuellen
Grenzwerte-Debatte dort, wird man dieses Recht nicht zur Disposition stellen“, sagte Schäfer.
„Das Umweltbundesamt fordert zu Recht Durchfahrtsverbote für LKW in belasteten Straßen, die Vermeidung von Transitverkehr durch Innenstädte, Fahrverbots-Stufenkonzepte für stark emittierende Fahrzeuge in ganzen Stadtgebieten und Tempolimits“, zitierte Schäfer.
„Das sind die Mindestmaßnahmen, denen wir uns nur anschließen können.
Der Aktionsplan für die Stadt Frankfurt hingegen ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben wurde“, sagte Schäfer abschließend.

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